# Statuten — Auszug (Demo)

*Musterchor Musterhausen · Stand der Demo-Fassung*

## Art. 1 — Name und Sitz

Unter dem Namen **Musterchor Musterhausen** besteht ein Verein im Sinne von
Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Musterhausen.

## Art. 2 — Zweck

Der Verein pflegt das gemeinsame Singen, fördert die Chorkultur in der Region
und bietet seinen Mitgliedern eine musikalische und gesellige Gemeinschaft. Der
Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und ist politisch sowie konfessionell
neutral.

## Art. 3 — Mitgliedschaft

Aktivmitglied kann werden, wer regelmässig an den Proben teilnimmt. Passiv- und
Ehrenmitgliedschaften sind möglich. Der Beitritt erfolgt durch Anmeldung bei der
Vereinsleitung; der Austritt ist jeweils auf Ende des Vereinsjahres möglich.

## Art. 4 — Organe

Die Organe des Vereins sind:

1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand,
3. die Revisionsstelle.

## Art. 5 — Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wählt den
Vorstand, genehmigt die Jahresrechnung und setzt den Mitgliederbeitrag fest.

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*Demo-Inhalt zu Anschauungszwecken — kein rechtsgültiges Dokument.*
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